Frage von Pablo Pablo: Warum bekommen Beamte Beihilfe zur privaten Krankenversicherung…?
und sind nicht wie andere Angestellten gesetzlich krankenversichert?
Beste Antwort:
Answer by blauclever
Nicht pauschalieren …
Ich bin zwar Beamter, aber trotzdem freiwillig gesetzlich krankenversichert.
Die Beihilfe wird von Außenstehenden gern “hochgeschaukelt”. Dabei ist sie schon lang nicht mehr das, was sie einmal war.
Ich darf beispielsweise für bestimmte “Dinge” zusätzlich einen Antrag bei der Beihilfe einreichen, bei Dingen, in denen die Gesetzliche bei Angestellten usw. ALLES zahlt. Ich bekomme die Hälfte von der Beihilfe, die andere Hälfte von der Gesetzlichen.
Viel zusätzliche Schreibarbeit also …
“Die Fürsorgepflicht des Dienstherrn ist ein Grundpfeiler der sozialen Absicherung von Beamtinnen und Beamten. Die Gewährung einer angemessenen Beihilfe in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen findet darin ihre Grundlage.
Gesetzlich verankert ist die Fürsorgepflicht in § 79 Bundesbeamtengesetz bzw. in den entsprechenden Landesbeamtengesetzen. Im Rahmen dieser Fürsorgepflicht muss der Dienstherr seinen Staatsdienern in Notfällen Hilfe leisten. Dabei hat er einen weiten Spielraum, der seine Grenzen zum einen im Gleichbehandlungsgrundsatz und zum anderen in der Verpflichtung zur Gewährung einer angemessenen Fürsorge findet. …
In den Ländern ist dabei die Tendenz unübersehbar, bei den Beihilfeleistungen zu kürzen und zusätzliche Beiträge neben der Eigenvorsorge abzuverlangen. Überlegungen für Alternativen sind nicht erkennbar.”
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